Voraussetzungen, um Fahrlehrer Klasse A werden zu können

Alter

Bis zum Erwerb der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis muss der Fahrlehreranwärter 21 Jahre alt sein. Starten kann man also schon bereits mit 20 Jahren.

Vorbildung

Man braucht eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf, oder eine gleichwertige Vorbildung, so z.B. das Abitur, das Fachabitur oder die Fachhochschulreife.
 

Eignung

Nach dem Fahrlehrergesetz muss die geistige und körperliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. In den meisten Bundesländern wird als Eignungsnachweis ein amtsärztliches Gutachten anerkannt, je nach Hauptwohnsitz des Fahrlehreranwärters wird von der Erlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt. Weiterhin müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorlegen, welches keine erheblichen Einträge aufweisen darf.

Führerscheine und Fahrpraxis

Der Bewerber muss die Fahrerlaubnisklasse B/BE besitzen, wobei die Fahrerlaubnisklasse B mindestens drei Jahre im Besitz sein muss. Der Bewerber darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Dein Weg zur Fahrlehrerlaubnis A

Einführungsphase

In der Einführungsphase stellen wir Dir den Ablauf und die Schwerpunkte der einmonatigen Weiterbildung nach FahrlAusbVO Anlage 1 zu §2 Absatz 1 mit 160 Unterrichtseinheiten sowie die Fachdozenten und das Ausbildungsfahrzeug vor.

Hierbei gehen wir auf die Besonderheiten und Herausforderungen der Fahrlehrerlaubnis A ein und die Teilnehmergruppe lernt sich kennen.

Theoretische Weiterbildung

Die theoretischen Unterrichtseinheiten der Weiterbildung sind in die bekannten Bereiche Technik (32 UE), Recht (16 UE), Verkehrsverhalten (40 UE) und Verkehrspädagogik (54 UE) unterteilt.

In allen Bereichen werden die Grundlagen der Fahrlehrerausbildung kurz wiederholt und dann speziell im Hinblick auf die Fahrlehrerlaubnisklasse A vertieft.

Fahrpraktische Weiterbildung

Die fahrpraktische Ausbildung gliedert sich in 18 Unterrichtseinheiten und ist sehr eng mit der theoretischen Ausbildung verzahnt. Zusammen mit erfahrenen Fahrlehrern werden Deine theoretischen und praktischen Fähigkeiten vertieft und weiterentwickelt, sowie mögliche Ausbildungsszenen geübt. Dies ermöglicht Dir die Herausforderungen der Lehre der Fahrerlaubnisklasse A nachvollziehen zu können, Dich bereits hier intensiv als Fahrlehrer A zu üben und auf die fahrpraktische Prüfung vorzubereiten.

Als Lehrfahrzeug stehen Dir verschiedene, jeweils Deinen Bedürfnissen angepasste Zweiräder zur Verfügung. Die Nutzung Deines eigenen Zweirades ist ebenfalls möglich.

Prüfungsphase

Zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse A legst Du eine fahrpraktische Prüfung sowie eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung ab.

Da es sich hierbei um eine Erweiterungsprüfung handelt ist die Dauer der schriftlichen Prüfung auf 2,5 Zeitstunden festgelegt und umfasst eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen Verkehrsverhalten oder Recht und eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen „Technik“, „Erziehen“, „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ oder „Beurteilen“.

(FahrlPrüfVO §16 (2)). In der mündlichen Fachkundeprüfung werden innerhalb von 30 Minuten die fachlichen sowie pädagogisch-psychologischen und verkehrspädagogischen Kompetenzen in Bezug auf die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A abgefragt (FahrlPrüfVO §16 (6)).

Dein Weg zur Fahrlehrerlaubnis A

Einführungsphase

In der Einführungsphase stellen wir Dir den Ablauf und die Schwerpunkte der einmonatigen Weiterbildung nach FahrlAusbVO Anlage 1 zu §2 Absatz 1 mit 160 Unterrichtseinheiten sowie die Fachdozenten und das Ausbildungsfahrzeug vor.

Hierbei gehen wir auf die Besonderheiten und Herausforderungen der Fahrlehrerlaubnis A ein und die Teilnehmergruppe lernt sich kennen.

Theoretische Weiterbildung

Die theoretischen Unterrichtseinheiten der Weiterbildung sind in die bekannten Bereiche Technik (32 UE), Recht (16 UE), Verkehrsverhalten (40 UE) und Verkehrspädagogik (54 UE) unterteilt.

In allen Bereichen werden die Grundlagen der Fahrlehrerausbildung kurz wiederholt und dann speziell im Hinblick auf die Fahrlehrerlaubnisklasse A vertieft.

Fahrpraktische Weiterbildung

Die fahrpraktische Ausbildung gliedert sich in 18 Unterrichtseinheiten und ist sehr eng mit der theoretischen Ausbildung verzahnt. Zusammen mit erfahrenen Fahrlehrern werden Deine theoretischen und praktischen Fähigkeiten vertieft und weiterentwickelt, sowie mögliche Ausbildungsszenen geübt. Dies ermöglicht Dir die Herausforderungen der Lehre der Fahrerlaubnisklasse A nachvollziehen zu können, Dich bereits hier intensiv als Fahrlehrer A zu üben und auf die fahrpraktische Prüfung vorzubereiten.

Als Lehrfahrzeug stehen Dir verschiedene, jeweils Deinen Bedürfnissen angepasste Zweiräder zur Verfügung. Die Nutzung Deines eigenen Zweirades ist ebenfalls möglich.

Prüfungsphase

Zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse A legst Du eine fahrpraktische Prüfung sowie eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung ab.

Da es sich hierbei um eine Erweiterungsprüfung handelt ist die Dauer der schriftlichen Prüfung auf 2,5 Zeitstunden festgelegt und umfasst eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen Verkehrsverhalten oder Recht und eine Aufgabe aus den Kompetenzbereichen „Technik“, „Erziehen“, „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ oder „Beurteilen“.

(FahrlPrüfVO §16 (2)). In der mündlichen Fachkundeprüfung werden innerhalb von 30 Minuten die fachlichen sowie pädagogisch-psychologischen und verkehrspädagogischen Kompetenzen in Bezug auf die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A abgefragt (FahrlPrüfVO §16 (6)).

Hier findest Du weitere Informationen zu unserem Lehrgang.

Informationen zur Ausbildung

Fahrlehrer Klasse A

Termine & Preise

Im Preis nicht enthalten sind weitere Kosten wie:
Lernmaterial, Gestellung Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug, Gebühren Straßenverkehrsamt, Prüfungsgebühren und sonstige Kosten.

Welche Förderungen gibt es?

Aufstiegs-BaföG

Wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst du die Ausbildung zum Fahrlehrer mithilfe des Aufstiegs-BaföG / Meister-BaföG finanzieren lassen. Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

  • 50% der Lehrgangs- und Prüfungskosten werden dir als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Die restlichen 50% der Lehrgangs- und Prüfungskosten können als zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank aufgenommen werden.

Je nach deiner persönlichen Lebenssituation kannst du zusätzlich einen Zuschuss für deine Lebenshaltungskosten beantragen. Nach Abschluss der Ausbildung musst du den Darlehensbetrag in monatlichen Raten zurückzahlen.

Bildungsgutschein

Die Finanzierung einer Fortbildung wird oft durch einen Bildungsgutschein ermöglicht, der nicht nur die Kursgebühren und Prüfungskosten abdeckt, sondern auch zusätzliche Aufwendungen wie Fahrtkostenzuschüsse oder Wohngeld berücksichtigen kann. Dies ist besonders relevant, wenn du auf der Suche nach Arbeit bist oder von drohender Arbeitslosigkeit bedroht bist.

Während deiner Fortbildung werden deine laufenden Ausgaben weiterhin durch Arbeitslosengeld abgedeckt.

Rentenversicherung

Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten  oder wieder erreicht werden.

Markus Moritz

Beratung Fördermöglichkeiten

Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell zu den einzelnen Fördermöglichkeiten.

  • +49 (0) 261 – 20 59 75 75
  • info@fck-koblenz.de

Bis zu 100% förderfähig durch:

Gemeinsam durchstarten - jetzt Kontakt aufnehmen!

Gerne stehen wir für alle Fragen rund um die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern zur Verfügung. 

Fahrlehrer Ausbildung z.B. für Raum Koblenz, Neuwied, Wittlich, Trier, Limburg und der Eifel

Wir bilden Dich mit moderner Technik in einer ruhigen und angenehmen Lernumgebung aus. Darüber hinaus sind wir auch nach Deinem schulischen Teil für Dich da und unterstützen Dich bei Fragen rund um Deine Ausbildung, Lehrprobe und den Fahrlehrerberuf. Unser Motto: Professionell, erfolgreich und familiär.