Fördermöglichkeiten.

Es ist möglich die von uns angebotenen Lehrgänge von öffentlichen Kostenträgern wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Berufsgenossenschaft oder auch der Rentenversicherungsanstalt gefördert zu bekommen.

Die Voraussetzungen hierzu sind sehr verschieden und müssen für den Einzelfall geklärt werden.

Wir sind seit 2019 zertifizierter Bildungsträger und beraten Sie gern bei der Zusammenstellung Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen, immer in Abstimmung mit Ihrem Kostenträger.

Es ist grundsätzlich möglich alle, unten aufgeführten, Lehrgänge in Abhängigkeit vom Bildungsziel miteinander zu kombinieren.

In den Maßnahmen sind alle anfallenden Kosten einmalig enthalten. Einmalig bedeutet, dass die Prüfungsgebühren für TÜV, IHK oder Bezirksregierung erstmalig von uns erstattet werden, weil die Kosten in den Maßnahmebeträgen einkalkuliert sind. Kommt es jedoch zum Nichtbestehen einer Prüfung (wovon wir nicht ausgehen), übernehmen wir die Wiederholungsprüfungen nicht. Allerdings haben wir bisher immer auch eine, für alle Beteiligten, einvernehmliche Lösung gefunden.  

Wenn Sie sich für die Fahrlehrer- oder Berufskraftfahrerausbildung interessieren, dann ist es hilfreich, sich mit Unternehmen aus Ihrem Umfeld in Verbindung setzen, um die Facetten des Berufsfbildes zu erkunden. Denn nicht nur das Kennenlernen der Berufsanforderung ist von Bedeutung, um die richtige Wahl für eine Ausbildung zu treffen, auch die Präsenz im Betrieb kann Ihnen zu einer Einstellungszusage verhelfen. Diese ist wiederum wichtig, um eine Förderzusage zu erhalten.

Silvana Mausolf

Beratung Fördermöglichkeiten

Sie möchten wissen wie Sie Ihren Führerschein mit Hilfe einer Förderung durchführen können?


Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter! 

  • 02203 / 1833399
  • info@fck-koblenz.de

Welche Förderungen gibt es?

Förderbare Maßnahmen beim Fahrlehrer-Campus Koblenz

  • Fahrlehrerlehrgang BE m. 2 Ausbildungsphase und fahrpraktischer Ausbildung

  • Fahrerlaubnis BE

  • Fahrlehrerlehrgang A

  • Fahrlehrerlehrgang A inkl. FE A-Aufstieg A2 auf A

  • Fahrlehrerlehrgang CE

  • Fahrlehrerlehrgang CE mit 60 Fahrstunden

  • Fahrlehrerlehrgang CE 2. Ausbildungsmonat

  • Fahrlehrerlehrgang CE 2. Ausbildungsmonat mit 60 Fahrstunden

  • Fahrlehrerlehrgang DE

  • Fahrlehrerlehrgang DE mit 60 Fahrstunden

  • Fahrlehrerlehrgang DE 2. Ausbildungsmonat

  • Fahrlehrerlehrgang DE 2. Ausbildungsmonat mit 60 Fahrstunden

    • Fahrerlaubnis C mit Vorbesitz B

    • Fahrerlaubnis CE mit Vorbesitz C

    • Fahrerlaubnis C/CE in einem Ausbildungsgang m. Vorbesitz B

    • Fahrerlaubnis D mit Vorbesitz B > 2 Jahre

    • Fahrerlaubnis D mit Vorbesitz C < 2 Jahre

    • Fahrerlaubnis D mit Vorbesitz C > 2 Jahre

    • Fahrerlaubnis DE mit Vorbesitz D

      Downloads

        Deine Fahrlehrerausbildung in Koblenz.

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        Gerne stehen wir für alle Fragen rund um die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrer*innen zur Verfügung.