Fördermöglichkeiten.
Es ist möglich die von uns angebotenen Lehrgänge von öffentlichen Kostenträgern wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Berufsgenossenschaft oder auch der Rentenversicherungsanstalt gefördert zu bekommen.
Die Voraussetzungen hierzu sind sehr verschieden und müssen für den Einzelfall geklärt werden.
Wir sind seit 2019 zertifizierter Bildungsträger und beraten Sie gern bei der Zusammenstellung Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen, immer in Abstimmung mit Ihrem Kostenträger.
Es ist grundsätzlich möglich alle, unten aufgeführten, Lehrgänge in Abhängigkeit vom Bildungsziel miteinander zu kombinieren.
In den Maßnahmen sind alle anfallenden Kosten einmalig enthalten. Einmalig bedeutet, dass die Prüfungsgebühren für TÜV, IHK oder Bezirksregierung erstmalig von uns erstattet werden, weil die Kosten in den Maßnahmebeträgen einkalkuliert sind. Kommt es jedoch zum Nichtbestehen einer Prüfung (wovon wir nicht ausgehen), übernehmen wir die Wiederholungsprüfungen nicht. Allerdings haben wir bisher immer auch eine, für alle Beteiligten, einvernehmliche Lösung gefunden.
Wenn Sie sich für die Fahrlehrer- oder Berufskraftfahrerausbildung interessieren, dann ist es hilfreich, sich mit Unternehmen aus Ihrem Umfeld in Verbindung setzen, um die Facetten des Berufsfbildes zu erkunden. Denn nicht nur das Kennenlernen der Berufsanforderung ist von Bedeutung, um die richtige Wahl für eine Ausbildung zu treffen, auch die Präsenz im Betrieb kann Ihnen zu einer Einstellungszusage verhelfen. Diese ist wiederum wichtig, um eine Förderzusage zu erhalten.
Silvana Mausolf
Beratung Fördermöglichkeiten
Sie möchten wissen wie Sie Ihren Führerschein mit Hilfe einer Förderung durchführen können?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
- 02203 / 1833399
- info@fck-koblenz.de
Welche Förderungen gibt es?
Wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst du die Ausbildung zum Fahrlehrer mithilfe des Aufstiegs-BaföG / Meister-BaföG finanzieren lassen. Die Förderung besteht aus zwei Teilen:
- 50% der Lehrgangs- und Prüfungskosten werden dir als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die restlichen 50% der Lehrgangs- und Prüfungskosten können als zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank aufgenommen werden.
Je nach deiner persönlichen Lebenssituation kannst du zusätzlich einen Zuschuss für deine Lebenshaltungskosten beantragen. Nach Abschluss der Ausbildung musst du den Darlehensbetrag in monatlichen Raten zurückzahlen.
Die Finanzierung einer Fortbildung wird oft durch einen Bildungsgutschein ermöglicht, der nicht nur die Kursgebühren und Prüfungskosten abdeckt, sondern auch zusätzliche Aufwendungen wie Fahrtkostenzuschüsse oder Wohngeld berücksichtigen kann. Dies ist besonders relevant, wenn du auf der Suche nach Arbeit bist oder von drohender Arbeitslosigkeit bedroht bist.
Während deiner Fortbildung werden deine laufenden Ausgaben weiterhin durch Arbeitslosengeld abgedeckt.
Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Förderbare Maßnahmen beim Fahrlehrer-Campus Koblenz
Fahrlehrerlehrgang BE m. 2 Ausbildungsphase und fahrpraktischer Ausbildung
Fahrerlaubnis BE
Fahrlehrerlehrgang A
Fahrlehrerlehrgang A inkl. FE A-Aufstieg A2 auf A
Fahrlehrerlehrgang CE
Fahrlehrerlehrgang CE mit 60 Fahrstunden
Fahrlehrerlehrgang CE 2. Ausbildungsmonat
Fahrlehrerlehrgang CE 2. Ausbildungsmonat mit 60 Fahrstunden
Fahrlehrerlehrgang DE
Fahrlehrerlehrgang DE mit 60 Fahrstunden
Fahrlehrerlehrgang DE 2. Ausbildungsmonat
Fahrlehrerlehrgang DE 2. Ausbildungsmonat mit 60 Fahrstunden
Fahrerlaubnis C mit Vorbesitz B
Fahrerlaubnis CE mit Vorbesitz C
Fahrerlaubnis C/CE in einem Ausbildungsgang m. Vorbesitz B
Fahrerlaubnis D mit Vorbesitz B > 2 Jahre
Fahrerlaubnis D mit Vorbesitz C < 2 Jahre
Fahrerlaubnis D mit Vorbesitz C > 2 Jahre
Fahrerlaubnis DE mit Vorbesitz D
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Gerne stehen wir für alle Fragen rund um die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrer*innen zur Verfügung.